Vererben nach eigenen Wünschen

Die letzten Wünsche in einem Testament festzuhalten ist jeder geschäftsfähigen Person ab 18 Jahren erlaubt. Hierin legen Sie fest, wie Sie Ihr Vermögen verteilen möchten.

Persönliches Testament

Wenn Sie ein persönliches Testament verfassen, können Sie so viele Erben einsetzen, wie Sie möchten. Sie können auch berechtigte Erben von der Erbfolge – bis auf den Pflichtteil – ausschließen. Befürchten Sie als Firmeninhaber nach Ihrem Tod einen Streit um Ihren Nachlass, sollten Sie eine Teilungsanordnung einsetzen, die festlegt, wer aus der Erbengemeinschaft Ihre Firma übernehmen soll.

Das eigenhändig erstellte Testament muss von der Person, die es verfasst, handschriftlich geschrieben und unterschrieben werden – mit Datum, Ort sowie mit Vor- und Zunamen, um eine Verwechslung auszuschließen.

Am besten Sie hinterlegen das Testament bei einem Amtsgericht. Das garantiert Ihnen die Durchsetzung Ihrer Wünsche. Als Beweis für die Abgabe erhalten Sie einen Hinterlegungsschein, den Sie sorgfältig aufbewahren sollten. Das Testament kann durch Sie jederzeit widerrufen, geändert oder ergänzt werden.

Notarielles Testament

Sicherer und unanfechtbarer als das persönliche Testament ist das notarielle Testament. Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie erklären Ihren Willen mündlich gegenüber einem Notar, der diesen schriftlich verfasst, oder Sie schreiben ihn selbst nieder und übergeben das Schreiben anschließend dem Notar. In beiden Fällen werden Gebühren erhoben, die sich nach der Höhe des zu vererbenden Vermögens richten. Allerdings bekommen Sie auch eine umfangreiche notarielle Beratung. Tritt der Erbfall ein, wird das notarielle Testament sofort dem zuständigen Nachlassgericht überstellt.

Wichtig ist, dass aus dem Testament die „Erbquote“ hervorgeht, das heißt, wer allein oder zu welchem Bruchteil erben soll. Ein gewisser Nachlass kann einer bestimmten Person zugesprochen werden. Kindern und Ehepartner des Verstorbenen steht die Zahlung eines Pflichtteils zu.


Wir empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen, und vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt.