Leben und sterben lassen
Selbstbestimmt leben. Selbstbestimmt sterben. Nicht jeder möchte lebensverlängernde Maßnahmen zulassen. Für den Fall, dass die eigene Willensfähigkeit außer Kraft gesetzt ist, eignet sich eine Patientenverfügung. Das gesetzlich verbindliche Dokument besagt, welche medizinischen Weiterbehandlungen Sie sich wünschen und welche nicht. Bitte lassen Sie sich von einem Hausarzt ausführlich über die medizinischen Eingriffe beraten. Informieren Sie Ihre Familie über den Verbleib der Verfügung.
Jeder Erwachsene sollte darüber hinaus festlegen, wer seinen Willen im Notfall vertritt. In der sogenannten Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht wird eine Person genannt, die im Notfall für den Erkrankten entscheiden kann. Eine solche Vollmacht setzt ein uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigen voraus. Diese Entscheidung will gut überlegt sein.
Beim Aufsetzen des Dokumentes sollten Sie sich von einem Fachanwalt unterstützen lassen. Wir vermitteln Ihnen gerne einen Kontakt.